Sonntag, 13. April 2025

Früheste Erinnerungen nicht mehr greifbar

Noch immer ist es ein Rätsel, warum wir uns nicht an die frühe Kindheit erinnern können. Ist das Hirn zu unreif oder fehlt uns die Sprache? Wer mit einem Zwei- oder Dreijährigen spricht, der weiss, dass sich kleine Kinder durchaus an Ereignisse erinnern können, die gestern oder letzte Woche passiert sind. Was geschieht mit diesen Erinnerungen, wenn das Kind grösser wird? Das Speichern von Erinnerungen im Gehirn ist ein komplexer Vorgang, der noch nicht komplett erforscht ist. 

Was man weiss: Die Erinnerungen werden zuerst abgespeichert, dann konsolidiert, also vom Kurzzeit- ins Langzeitgedächtnis übertragen. Dadurch entstehen neue Verbindüngen in der Hirnstruktur, um die Erinnerungen langfristig zu speichern. Kinder ab ungefähr 12 Monaten schauten in einer Studie jene Bilder, die sie schon kannten, länger an als neue Bilder.  Das werteten die Forscher als Erinnerung. Bei Kindern unter einem Jahr funktionierte das noch nicht. Folglich sind Erinnerungen ab rund einem Jahr möglich. Aber der Zugang zu diesen Erinnerungen geht später offenbar verloren. 

Carole Peterson, eine Psychologin der Universität von Neufundland, beschäftigt sich seit rund zwanzig Jahren mit den frühesten Kindheitserinnerungen und hat verschiedene Studien zu diesem Thema verfasst. Sie hat festgestellt, dass sich die früheste Erinnerung verändert. 90 Prozent der Vier- bis Siebenjährigen, die sie interviewt hatte, konnten sich zwei Jahre später nicht mehr an das erinnern, was sie der Psychologin als früheste Erinnerung erzählt hatten. Vierjährige wiederum konnten sich durchaus an Ereignisse vor dem dritten Geburtstag erinnern, doch im Alter von sechs Jahren hatten die Kinder diese Erinnerungen vergessen. Auch das deutet darauf hin, dass die Erinnerungen zwar gespeichert werden, aber durch spätere Prozesse nicht mehr abrufbar sind. Zudem gibt es Vermutungen, dass der Spracherwerb eine Rolle spielen könnte. Dass man Erlebtes erst dann besser speichern kann, wenn man Worte dafür hat.

Ausführlicher Artikel aus dem Bund.